Dorferneuerungsbericht der Gemeinde Anderlingen
Die Dorferneuerung in Niedersachsen dient der Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Das typische Erscheinungsbild der Dörfer in der sie umgebenden
Kulturlandschaft soll bewahrt werden und gleichzeitig ist eine nachhaltige Entwicklung als Wohn- und Arbeitsraum mit einer lebendigen Dorfgemeinschaft zu fördern.
Der Dorferneuerungsplan für die Gemeinde Anderlingen ist ein eigenständig entwickeltes Planwerk, das in seiner Bestandsanalyse und Entwicklungsstrategie auf die örtlichen
Gegebenheiten zugeschnitten ist. Allgemeine Gestaltungsempfehlungen für Gebäude, Verkehrsflächen, Höfe und Gärten werden im Anhang des Verbundteiles übergreifend dargestellt. Dort ist auch die
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung" (ZILE) des Landes Niedersachsen zu finden, welche die Fördermöglichkeiten einer Dorferneuerung
regelt.
Das vorliegende Dorfentwicklungskonzept hat einen empfehlenden, keinen rechtlich verbindlichen Charakter. Es dient den Entscheidungsträgern in Rat und Verwaltung gewissermaßen
als „roter Faden" der Entwicklung in den kommenden zehn bis fünfzehn Jahren, aber auch als Nachschlagwerk für die neuen und alteingesessenen Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde. Nach dem
Beschluss des Planes durch den Gemeinderat wird gemeinsam mit dem Amt für Landentwicklung (AfL) in der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) Verden in einer
Zielvereinbarung festgelegt, welche öffentlichen Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt umgesetzt werden sollen.